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FAQ - (Frequently Ased Questions)

Frage:
Dolmetscher/Dolmetscherin?
Antwort:
Fachmann/Fachfrau mit perfekter Kenntnis der eigenen Muttersprache sowie einer oder mehrerer Fremdsprachen. Er/Sie beherrscht die notwendigen Dolmetschertechniken, um eine Botschaft mündlich von der Ausgangssprache in die Zielsprache zu übertragen. Es handelt sich um eine Person mit weitem kulturellen Horizont, einem entsprechenden Vokabular und vertieften Kenntnissen in speziellen Bereichen sowie ausreichender Kompetenz, um sich Kenntnisse in anderen Bereichen anzueignen.

  • Ausgangssprache: Sprache, in der sich der Redner ausdrückt.

  • Zielsprache: Sprache, in welche der Dolmetscher die Botschaft des Redners überträgt.

  • Simultandolmetschen oder Konferenzdolmetschen: Technik, bei welcher der Dolmetscher mit einer leichten Verzögerung den Vortrag des Redners ununterbrochen von der Ausgangssprache in die Zielsprache überträgt. Um den natürlichen Redefluss wiederzugeben, beachtet der Dolmetscher dabei Art des Vortrags und Tonfall des Redners.

  • Konsekutivdolmetschen: Technik, bei welcher der Dolmetscher während des Vortrags des Redners Notizen macht und diesen dann nach einer bestimmten Zeit unterbricht, um den Vortrag komplett oder zusammengefasst in die Zielsprache zu übertragen.

  • Verhandlungsdolmetschen : Dolmetschen eines Gesprächs zwischen zwei oder mehreren Personen, bei dem der Dolmetscher die Beiträge der verschiedenen Redner in eine oder mehrere Sprachen überträgt.

  • Vom-Blatt-Übersetzen: Der in der Ausgangssprache geschriebene Text wird in der Zielsprache gelesen.

  • Flüsterdolmetschen: Simultandolmetschen eines Vortrags ins Ohr für einen oder höchstens zwei Zuhörer.

  • Kabine: Arbeitsort des Dolmetschers, mit einer speziellen technischen Ausstattung für das Simultandolmetschen. Die Kabine kann festinstalliert oder mobil sein. Dolmetscheranlagen müssen die Normen ISO 2603 und ISO 4043 erfüllen.

  • Bidule: Mobile Anlage für das Simultandolmetschen ohne Kabine. Der Dolmetscher ist räumlich nicht isoliert und arbeitet nur mit einem Mikrofon, manchmal zusätzlich mit Kopfhörern.


Frage:
Dolmetschen bei Gericht?

Antwort:
Beteiligung eines Dolmetschers an Gerichtsverhandlungen, um die Kommunikation in den verschiedenen Sprachen der Prozessbeteiligten zu ermöglichen.


Frage:
Legalisation oder Apostile?

Antwort:
Wenn eine von einem schweizerischen beeidigten Übersetzer gefertigte Übersetzung im Ausland wirksam sein soll, so wird dringend empfohlen, seine Unterschrift beglaubigen zu lassen. Dies kann auf zwei Arten geschehen:

  • Legalisation durch Apostille: Einige Länder, Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention, anerkennen die Gültigkeit eines Dokuments, ohne dass dieses die amtliche Beglaubigung ihres Konsulats oder ihrer Botschaft trägt, vorausgesetzt, es weist eine Legalisation durch Apostille auf. Diese Apostille wird ausschliesslich der Unterschrift eines Beamten
    (z. B. Kantonschemiker oder Kantonsarzt, etc.), eines Zivilstandsbeamten oder eines Notars beigefügt. Sie kann nicht auf einem Dokument stehen, das von einer Privatperson unterzeichnet ist. Im Falle der beeidigten Übersetzer fügt die Staatskanzlei des zuständigen Kantons die Apostille direkt deren Unterschrift hinzu, oder sie beglaubigt - wie im Kanton Genf - ihre Fähigkeit und fügt dann die Apostille der Unterschrift des beglaubigenden Beamten hinzu. 

  • Einfache Legalisation (durch Apostille): Die einfache Legalisation besteht aus dem Siegel, das von allen Nichtunterzeichnerstaaten der Haager Konvention anerkannt wird, sobald das Dokument den Vermerk einer schweizerischen Vertretung (Botschaft, Konsulat, Mission, etc.) trägt Mit dieser Legalisation wird jedes beliebige von einem beeidigten Übersetzer übersetzte Dokument versehen, die damit geleistete Unterschrift ist dem Legalisationsdienst des zuständigen Kantons bekannt.